Strom für Unternehmen
Wenn man Strom beziehen will, beziehungsweise einen günstigen Stromtarif sucht, dann geht es natürlich erstmal darum, ob man ein Unternehmen ist oder eine Privatperson. Denn für Unternehmen gibt es ganz bestimmte Tarife und Konditionen, die man unter dem Begriff Gewerbestromtarife zusammenfasst.
Wer einen Gewerbestromtarif in Anspruch nehmen möchte, wird in drei Kategorien eingeteilt. So gibt es einmal den Allgemeinen Tarif, das Sonderabkommen und den Sondervertragskunden. Letzteres ist man in der Regel nur, wenn man ein großen Unternehmen darstellt, mit einer hohen Stromabnahme, und dabei handelt es sich in der Regel bei großen Industrieunternehmen.
Ist man in den Allgemeinen Tarif eingeteilt, sollte man in jedem Fall versuchen, mit dem Stromlieferanten ein Sonderabkommen auszuhandeln. Auf diese Weise kann man die Konditionen verbessern und außerdem eine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum aushandeln.
Jedoch gibt es bei dem Strom für Unternehmen gewisse Kriterien, die bei der Bewilligung eines Sonderabkommens eine Rolle spielen, und zwar ist das in erster Linie die Abnahme. Entweder es muss eine gewisse Mindestmenge im Jahr abgenommen werden, oder eine festgesetzte Mindestleistung überschritten werden, wie beispielsweise 10 oder 20 Kilowatt jährlich. Allerdings muss der Gewerbestrom mindestens aus dem Mittelspannungsnetz bezogen werden. Die Grenzwerte, nach denen sich die besagten Sonderabkommen richten, sind von einem Stromversorger zum anderen recht unterschiedlich festgelegt, so dass man sich auf jeden Fall informieren sollte, wer einem die besten Konditionen bieten kann. Eine wichtige Rolle beim Gewerbestrom bilden auch die Leistungsspitzen, da diese sich unmittelbar auf das betreffende Kraftwerk auswirken. Deshalb haben viele gewerbliche Kunden einen Zähler mit Leistungsmessung, wobei der Strom umso teurer wird, sobald die Leistungsspitzen nahe an laststarken Kraftwerksleistungen liegt.